Jahresbericht 2019

Bürgergesellschaft

Foto: © Olaf Malzahn

70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nationalsozialismus setzten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Mittelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

Für eine lebendige Bürgergesellschaft

Die Förderzwecke Sport, Jugend- und Altenpflege, die Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie mildtätige Förderungen sind in diesem Schwerpunkt abgebildet.

Die Menschen in Lübeck und ihr soziales Miteinander stehen im Mittelpunkt des Handelns der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung. Wir wollen die Lübecker Tradition des bürgerschaftlichen Engagements bewahren, indem wir Projekte unterstützen, die den sozialen Zusammenhalt in unserer Region stärken.

Gesamtfördersumme: 2.25 Millionen Euro

541.000 Euro

wurden in 2019 für 49 Maßnahmen aufgewendet.

Artikel 1:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Unter dem Schutz der Menschenwürde kann sich jeder etwas vorstellen, nur ist es bei jedem etwas anderes. Wie würden Sie den Begriff „Würde“ definieren? Ist sie greifbar, messbar, sichtbar – oder nur Verfassungslyrik? Fest steht: Jeder Mensch hat einen eigenen Blick auf das, was das eigene Leben lebenswert macht.

Anlässlich des 70. Jubiläums unseres Grundgesetzes lud die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit zu einer besonderen Veranstaltungsreihe ein: Unter dem Titel WÜRDE//TRÄGER wurde mit einem vielfältigen Programm der Frage nachgegangen, was der Begriff „Würde“ beinhaltet und wie die Würde bewahrt werden kann, wenn die Freiräume ganz eng zu werden drohen.